Auditorium Netzwerk | Fachvorträge, Einführungen und Fortbildungen aus zahlreichen Wissenschafts- und Lebensbereichen, Bibliothek und Kultur-Archiv wertvollen Menschheitswissens

Herausgeber: Dipl. Päd. Bernd Ulrich

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Auditorium Netzwerk Fachkongresse 2011/10 - turmdersinne (Nürnberg)

2011/10 - turmdersinne (Nürnberg)


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Psychopathische Persönlichkeit oder Hirnschädigung?

Grischa Merkel

KONGRESS-BESTSELLER Konsequenzen neurowissenschaftlicher Forschung für das Menschenbild des Strafrechts Verantwortung ist keine Illusion! Wir tragen Verantwortung, indem wir für bestimmte, rechtlich unerwünschte „Erfolge“ unserer Handlungen einstehen müssen. Schuld als Unwerturteil über die Person geht aber weit darüber hinaus, denn mit der strafrechtlichen Reaktion wird dem Täter auch sein Wille vorgeworfen, den rechtlichen Standard nicht einzuhalten – ein selbst gewählter Wille, so will es der Gesetzgeber: der Täter hätte im Augenblick der Tat auch anders handeln können...


Keine Illusionen!

Marco Stier

Über die Grenzen der Verantwortung ohne Willensfreiheit Häufig wird befürchtet, dass Verantwortung unmöglich wäre, gäbe es keinen freien Willen. Dabei bleibt in der Regel jedoch ungeklärt, was es eigentlich bedeutet, verantwortlich zu sein. Untersucht man den Begriff der Verantwortung nämlich näher, dann stellt sich heraus, dass nicht die Zuschreibung von Verantwortung, wohl aber die Zurechnung von Schuld von der Unmöglichkeit eines im anspruchsvollen Sinne freien Willens betroffen ist. Es ist keine Illusion, dass wir verantwortlich sein können – dass wir einen freien Willen besitzen und bei Verfehlungen Strafe verdienen, ist allerdings durchaus illusorisch. Letzteres macht es notwendig, einmal mehr über die Rechtfertigungsmöglichkeiten von Strafe nachzudenken. Im Vortrag wird versucht, mit unbegründeten Ängsten aufzuräumen, zugleich aber dennoch vor ungerechtfertigter Erleichterung zu warnen...


Wert, Sinn und Zweck des Normativen

Adelheid Kastner

Willensfreiheit aus forensisch-psychiatrischer Sicht Der Vortrag befasst sich mit den Auswirkungen der aktuellen Debatte über die Willensfreiheit, v.a. im forensisch-psychiatrischen und daher auch strafrechtlichen Bereich. Reichen die vorliegenden Erkenntnisse aus, um die geltenden Grundlagen des gesellschaftlichen Konsenses in Frage zu stellen und das Konzept von Eigenverantwortung und folglich Schuld zu verwerfen? Das herrschende Strafrecht, das Willensfreiheit und daher Schuldfähigkeit voraussetzt, definiert nicht etwa den Begriff des freien Willens, sondern die Zustände, in denen dieser zugeschriebene Wille aufgehoben sein kann, legt also nur Ausnahmen von einer prinzipiell gültigen Regel fest. Strafrecht ist normativ, die Debatte um Determinismus versus Willensfreiheit hingegen ist spekulativ und kann bei Weitem nicht als endgültig gelöst angesehen werden...


Kriminalprognose an hirndeterminierten Rückfallautomaten?

Hans-Ludwig Kröber

Über die Freiheit des Verbrechers Wären Menschen in ihren Verhaltensbereitschaften und -möglichkeiten eng determiniert wie Tiere, wäre Verhaltensvoraussage vergleichsweise einfach. Tatsächlich aber zeigt sich, dass die materiellen (cerebralen und sonstigen somatischen) Grundlagen unseres Wahrnehmens, Bewertens und Handelns ein breites Spektrum von Variationen ermöglichen, und dass Spiel, Zufall, soziale Interaktion und Bereitschaft zum Versuch des Neuen eine immense Varianz eröffnen. Vor diesem Hintergrund erweist sich, dass die Vorhersage nicht auf der unspezifischen Grundlage biologischer Marker gelingt, sondern sehr viel besser auf der postepigenetischen, soziogenen Grundlage erworbener Verhaltensbereitschaften, Werthaltungen und Handlungserfahrungen. Ob eine bestimmte (auch kriminelle) Entscheidung getroffen wird, ist nicht biologisch vorentschieden, sondern ein Vektor aus selbst entwickelten Persönlichkeitsdispositionen und sozialen Interferenzen...


Die Sprache der Hirnzauberlehrlinge

Peter Janich

Über den Sitz der Verantwortung Die Hirnforschung wird, wie Goethes Zauberlehrling, die gerufenen Geister nicht mehr los, wenn sie den Sitz von Verantwortung und Schuld im Hirn sucht. Ein genauer Blick auf die Sprachen von Hirnforschern (physiologisch, erkenntnistheoretisch, politisch) zeigt, dass sie mit Kategorienspüngen nicht zurecht kommen. Dies gilt mehr als für kognitive Leistungen des Menschen für seine emotiven, sittlichen und rechtlichen Kulturäußerungen, weil diese nicht dem Bereich des wahren oder falschen Beschreibens, sondern dem Bereich des nur zwischen Personen möglichen Zuschreibens angehören. Dieses kann, wie Gerichtsurteile, nur richtig oder verfehlt, nicht aber wahr oder falsch sein. Historische Praxis lässt sich nicht als Individualleistung eines Menschen, eines Organismus oder eines Hirns erklären. Die Verantwortung sitzt im Zusammenleben, in den Beteiligungs-, den Gemeinschafts- und anderen Beziehungshandlungen von Menschen...


Strafe oder Therapie?

Gerhard Roth

Über einen menschenwürdigen Umgang mit Gewaltstraftätern KONGRESS-BESTSELLER Das geltende Strafrecht setzt Willensfreiheit voraus: Auch wenn ein Täter durch vielfältige Motive zur Tat gedrängt wurde, war er dennoch in der Lage, sich gegen diese Motive zu entscheiden. Für die Schuld eines Täters ist konstitutiv, dass er dies nicht getan hat. Dies begründet Strafe als Vergeltung und Sühne. Aus neurobiologisch-psychologischer Sicht ist dieser Schuldbegriff zweifelhaft. Menschen handeln aufgrund unbewusster oder bewusster Motive, die ihre Wurzeln in genetischen Prädispositionen, frühkindlichen Prägungserlebnissen, Erziehung oder Erfahrung haben. Gewaltstraftäter werden entweder durch ein Milieu konditioniert, das ihnen Gewalt als normal bzw. zweckdienlich vermittelt, oder sie haben genetische, neurobiologische und psychische Defizite, die sie zu reaktiv-impulsiven oder zu proaktiv-psychopathischen Tätern machen...


Gehirn, Kultur und Verbrechen

Niels Birbaumer

Der Vortrag erläutert neurobiologische Untersuchungen an psychopathischen Gewaltstraftätern, die „neuronale Stille“ im Furcht-Erwartungssystem des Gehirns bei diesen Personen fanden. Ein weiteres Experiment fand deutlich reduzierte Aktivierung in spezifischen frontalen Hirnregionen bei Beobachtung der Leiden anderer. Diese Hirnregionen wurden mit einem neuen Verfahren zur Selbstregulation spezifischer, umschriebener Hirnregionen aus ihrem „stillen“ Zustand geweckt. Die Trainingszeiten bei kriminellen Psychopathen sind zwar länger, aber alle können diese Hirnregionen wieder aktivieren, was für deren Änderbarkeit durch instrumentelles Lernen spricht. Vortrag beim Symposium turmdersinne "Verantwortung oder Illusion? Moral, Schuld, Strafe und das Menschenbild der Hirnforschung" vom 14. - 16. Oktober 2011 in Nürnberg, ca. 40 Min. auf 1 CD oder 1 DVD oder als Sofortdownload (50 MB audio, 292 MB video)


Gehirn und Freiheit

Ansgar Beckermann

Wir können frei sein, auch wenn unsere Entscheidungen auf neuronalen Prozessen beruhen Viele Neurowissenschaftler bestreiten, dass wir über einen freien Willen verfügen. Eines ihrer Argumente lautet, dass unsere Entscheidungen gar nicht von uns selbst, sondern von unseren Hirnen gefällt werden. Wer so argumentiert, setzt aber voraus, dass es eine Konkurrenz zwischen mir und meinem Hirn gibt. Und diese Annahme wiederum beruht auf einem Cartesischen Verständnis von Personen: Da gibt es auf der einen Seite meinen Körper, zu dem auch mein Hirn gehört, und auf der anderen Seite mich ? vielleicht sogar mein Ich. Doch dieses Verständnis ist falsch, und Willensfreiheit setzt nicht voraus, dass mein Ich Entscheidungen fällen kann unabhängig davon, was in meinem Hirn vorgeht. Vielmehr beruht Willensfreiheit darauf, dass ich zwei Fähigkeiten besitze ? die Fähigkeit, vor dem Handeln innezuhalten und zu überlegen, und die Fähigkeit, dem Ergebnis dieser Überlegung gemäß zu handeln...


Gehirnsteuerung als Psychotherapie

Niels Birbaumer

Wie gehirnbiologisches Lernen stattfindet Der bekannten Neurobiologe und Psychologe forschte jahrzehntelang im Bereich der Verhaltensneurobiologie. In "Gehirnsteuerung als Psychotherapie" präsentierter eine biologisch fundierte Lerntherapie, die die menschliche Vorstellungskraft in hohem Maße miteinbezieht - bei hirnorganischen Störungen besonders wirksam, kann der Neurologe doch im Gehirn genau die betroffenen Areale feststellen. Bei Anfallpatienten konnte die Anzahl an Anfällen durch Sensibilisierung auf das Herannahen eines Anfalls und das Erlernen von Selbstregulationsmethoden signifikant reduziert werden. Wer einmal gelernt hat, das Gehirn zu beeinflussen und zu steuern, vergisst das nicht mehr. Die Methode wirkt auch bei emotionalen Störungen, denn bei Psychotherapie geht es ebenfalls um eine Veränderung von Hirnprozessen, die schließlich in einer Verhaltensänderung mündet...